Bundestag beschließt Anspruch auf Einbau einer Ladesäule für E-Autos

Was schon lange in der Schwebe hing wird nun endlich umgesetzt: Durch eine entsprechende Gesetzesänderung wird es Eigentümern von Elektrofahrzeugen (das betrifft ausdrücklich nicht nur Autos!) erleichtert, auf eigene Kosten Lademöglichkeiten einzurichten, ohne regelmäßig am Widerstand Einzelner in einer Eigentümergemeinschaft zu scheitern:

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz:
Gesetzentwurf Drucksache 19/18791
Beschlußempfehlung und Bericht, Drucksache 19/22634

Der Bundesrat muß noch zustimmen, das Gesetz könnte noch im November 2020 in Kraft treten.

Diese Gesetzesänderung ist wesentlich dafür, daß sich Elektromobilität in weiten Teilen der Bevölkerung durchsetzen kann und nicht nur im Kreis der Eigenheimbesitzer. Um so bedauerlicher ist es, daß diese Gesetzesänderung so lange hat auf sich warten lassen - denn letztlich überwindet sie nur eine rein organisatorische Hürde, ohne irgend jemanden Geld zu kosten. Auch nicht den Steuerzahler. Sie ist somit eine fast perfekte Fördermaßnahme zum Nulltarif!